Winterreifenpflicht und ihre Verankerung im Gesetz

Veröffentlicht am: 07. Oktober 2010
Änderung der Straßenverkehrsordnung zur Winterreifenpflicht
Der Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer will eine neue Regelung zur Winterreifenpflicht einführen. Bis die EU-weite Regelung in Kraft tritt, soll die Winterrreifenpflicht in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen werden. Der Bundestag muss der Änderung jedoch zunächst noch zustimmen. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung reagiert der Bundesverkehrsminister unter anderem auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 09. Juli 2010. Wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot hatte das Gericht den Bußgeldtatbestand der §§ 49 Absatz 1 Nr. 2, 2 Absatz 3a Satz 1, 2 StVO für verfassungswidrig erklärt. In der Straßenverkehrsordnung ist zwar festgelegt, dass die Autofahrer nach § 2 Absatz 3a Satz 1 die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anpassen müssen, jedoch wird das Wort „Winterreifen“ nicht ausdrücklich erwähnt. Nach § 2 Absatz 3a Satz 2 StVO werden lediglich eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage genannt. Weiterhin soll in der neuen Straßenverkehrsordnung der Begriff „Winterreifenpflicht“ genauer definiert werden. Hierzu gehören etwa Reifen, die vom Hersteller mit bestimmten Symbolen versehen seien, z.B. einer Schneeflocke oder „M+S“ für die Begriffe Matsch und Schnee. Derzeit wird überlegt, wie lange die Winterreifenpflicht gilt, denkbar wäre eine zeitlich begrenzte Winterreifenpflicht, beispielsweise von Oktober bis April. Diese Regelung kann in Deutschland allerdings nur in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) festgehalten werden, nicht aber in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese Regelung würde dann allerdings nicht für ausländische Fahrzeuge gelten und LKW könnten weiterhin mit Sommerreifen unterwegs sein. Außerdem sind die Temperaturen im Oktober, November, März und April teilweise viel zu hoch, um mit Winterreifen zu fahren. Warum solltest du Winterreifen im Winter verwenden? Winterreifen werden aus einer weichen Gummimischung hergestellt und verfügen über Lamellen, die auf Schnee und Matsch guten Grip bieten. Sommerreifen besitzen dagegen eine härtere Mischung und ihr Profil ist nicht für den Schnee ausgelegt. Beim Kauf von Winterreifen sollte man zunächst Testberichte lesen und besonders auf das Symbol „M+S“ achten. Das Symbol steht für „Mud and Snow“ oder „Matsch und Schnee“. Leider sagt das Symbol dem Kunden nichts über die Qualität des Reifens, auch das ist ein Fehler der deutschen Regelung. Das amerikanische Schneefocken-Symbol wird nur vergeben, wenn die Reifen eine Mindesttraktion auf Schnee und Eis erreichen. Eine gute Kaufberatung bietet zum Beispiel der ADAC Winterreifentest 2010. Die Mindestprofiltiefe sollte sowohl bei Sommer- als auch Winterreifen 4 Millimeter betragen, auch wenn der Gesetzgeber eine geringere Profiltiefe vorschreibt.

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